Elektronische Steuererklärung

Der Kanton Zürich ermöglichst erstmals, die Steuererklärung komplett elektronisch einzureichen. Wir überprüfen nun, ob dies für Sie sinnvoll ist und ob die Behörden die Bearbeitung im gewünschten Umfang sicherstellen können. Das weitere Vorgehen besprechen wir anlässlich der nächsten Deklarationen situationsbezogen mit unseren Kunden. Selbstverständlich ist auch weiterhin – wie schon bisher – eine Deklaration auf Papier möglich.

Im Kanton Schaffhausen ist derzeit das elektronische Einreichen erst möglich, wenn die verwaltungseigene Software „Steuern20“ eingesetzt wird. Weitere Kantone sind ebenfalls mit diesen Digitalisierungsschritten beschäftigt; wir bleiben für Sie am Ball.

Quellensteuer 2020 und Änderungen 2021

Per 1.1.2021 ändert die Quellensteuer in wesentlichen Punkten. Insbesondere entfällt der Tarif D (auf Nebenerwerb), anstelle der bisherigen Tarifkorrektur wird ein neues Verfahren eingeführt, und für die Abrechnung/Zahlung der Arbeitgeber ist unter Umständen ein neues Steueramt zuständig (Wohnort der Mitarbeitenden). Wir bleiben am Ball; gerne sind wir Ihnen bei Fragen, bei der Abrechnung oder bei allfälligen Tarifkorrekturen behilflich.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für Tarifkorrekturen der Quellensteuern 2020 noch in Kraft ist; die zwingende Einreichefrist läuft bis zum 31. März 2021. Wir verweisen diesbezüglich gerne auch auf unser Merkblatt:

Info für Quellenbesteuerte (gültig für 2020)

Wir sind alle zurück im Büro!

Wir freuen uns ausserordentlich, dass all unsere Mitarbeiter zurück sind an ihrem Arbeitsplatz am Rheinweg. Selbstverständlich bleiben die Hygiene- und Abstand-Massnahmen in Kraft, und wir bitten Sie, Ihren Besuch auch weiterhin telefonisch anzumelden und die Übergabe von Unterlagen so kurz wie möglich zu halten. Auch inskünftig sind wir – wo immer möglich – dankbar für elektronische Dokumente anstelle von Papier. Sie tragen so zu einer effizienten und Corona-kompatiblen Abwicklung bei; wir danken Ihnen dafür.

PS: Informationen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten finden Sie nach wie vor in unserem untenstehenden Beitrag „Informationen betreffend Corona-Massnahmen“ in der dort verlinkten Info vom 15.03.2020.

Informationen betreffend Corona-Massnahmen

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zu ausgewählten behördlichen Massnahmen sowie zu Massnahmen, die in unserem Betrieb per sofort umgesetzt werden. Wir informieren insbesondere auch die Kommunikation mit unseren Kunden und Geschäftspartnern sowie die Erreichbarkeit. Wir danken all unseren Kunden und Geschäftspartnern für das allseitige Verständnis und wünschen gute Gesundheit. Bitte entnehmen Sie die Details unseren Informationen über die nachfolgenden Links:
Info 21.03.2020 betreffend Corona-Massnahmen des SECO
Info 15.03.2020 betreffend Corona-Massnahmen