Die MWSt-Gesetzgebung wird auf 2025 angepasst; weitreichende „Korrekturen“ hat die Steuerverwaltung aber auch auf dem Verordnungsweg – sozusagen durch die Hintertür – eingeführt. Betroffen sind unter anderem zahlreiche Regelungen beim Saldosteuersatz: Eine administrative Vereinfachung, die Kleinunternehmen zugute kommt.
So sind mehrere wichtige Vereinfachungen weggefallen, welche uns nun intensiver beschäftigen werden, insbesondere bei den bis Ende 2024 bekannten „Mischbranchen“ oder beim Wechsel in oder aus dem Saldosteuersatz.
Wir haben unsere Kunden selbstverständlich proaktiv informiert und begleiten sie bei den nötigen Schritten.