Die Zustimmung des Volks zur AHV-Zusatzfinanzierung hat eine MWSt-Erhöhung von 7.7% auf 8.1% zur Folge, welche ab 1.1.2024 wirksam wird.

Unternehmen müssen Leistungen, welche ab 2024 erbracht werden, der höheren MWSt unterstellen. Die korrekten Abgrenzungen von Leistungen über den Jahreswechsel 2023 / 2024 brauchen deshalb besondere Aufmerksamkeit. Gerne begleiten wir unsere Kunden bei den nötigen Schritten.