Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession ein neues Mehrwertsteuergesetz verabschiedet; es tritt – vorbehältlich eines Referendums – auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Die Umsetzung des komplett erneuerten Gesetzes in die Praxis erfolgt in Rekordzeit; als Folge davon werden die nötigen Ausführungsbestimmungen und Details voraussichtlich nur teilweise und erst gegen Ende des Jahres 2009 vorliegen.
Wir sind bestrebt, unsere Kunden über die wichtigsten Änderungen zu informieren und bei deren Realisierung wo nötig zu unterstützen. Nichtsdestotrotz sind auch die Branchenverbände aufgefordert, ihren Mitgliedern bei spezifischen Fragen zur Seite zu stehen und angemessene Lösungen zu präsentieren. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Erhöhung des MWSt-Satzes auf 1.1.2011
Sofern das Stimmvolk die Zusatzfinanzierung der IV (welche über die Anhebung der MWSt erfolgt) im September 2009 annimmt, werden die MWSt-Sätze auf den 1. Januar 2011 angehoben; der Normalsatz wird dann 8% statt bisher 7.6% betragen.
Weitere Vereinfachung der MWSt
Noch hängig in den eidgenössischen Räten ist die Beratung und der Beschluss über eine weitere Vereinfachung der MWSt, welche unter anderem einen einheitlichen MWSt-Satz und eine weitere Reduktion der Ausnahmen thematisiert.
(13.07.2009)